Ölabscheider

Definition: Ölabscheider

Ein Ölabscheider – auch Leichtflüssigkeitsabscheider oder Abscheideranlage – ist eine technische Einrichtung der Abwasserbehandlung, die Öl, Benzin und andere Leichtflüssigkeiten aus dem Abwasser entfernt. Grundlage für Bau, Funktion und Betrieb bilden die DIN EN 858 sowie die AwSV, die den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt. Eingesetzt wird ein Ölabscheider überall dort, wo durch Arbeitsprozesse ölhaltiges oder kraftstoffbelastetes Abwasser entsteht, etwa in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Waschanlagen oder industriellen Betrieben. Die Abscheidertechnik schützt Kanalisation, Kläranlagen und Umwelt zuverlässig vor Verunreinigungen und stellt sicher, dass Einleitgrenzwerte eingehalten werden.

Wie funktioniert ein Ölabscheider?

Ölabscheider arbeiten nach dem Schwerkraftprinzip: Da Öl und Benzin leichter als Wasser sind, steigen sie an die Oberfläche. Das Abwasser durchläuft dabei mehrere Funktionsstufen des Abscheidesystems:

  1. Schlammfang
    Zunächst setzen sich schwere Partikel wie Sand oder Schlamm ab. Diese Vorabscheidung verhindert Störungen und sorgt dafür, dass die nachfolgenden Komponenten korrekt arbeiten. 
  2. Abscheidekammer
    In der Hauptkammer wird die Fließgeschwindigkeit reduziert. Leichtflüssigkeiten steigen aufgrund ihrer geringen Dichte nach oben und bilden eine getrennte Schicht, während vorgereinigtes Wasser unterhalb weiterströmt. 
  3. Koaleszenzstufe (je nach Bauart)
    In einem Koaleszenzabscheider haften feinste Öltröpfchen an einem Koaleszenzelement, verbinden sich zu größeren Tropfen und können dadurch effektiv abgeschieden werden. 

 

Nach Abschluss dieser Stufen erreicht das Wasser die geforderten Ablaufwerte und kann in die Kanalisation eingeleitet werden. Moderne Abscheideranlagen verfügen zusätzlich über Warn- und Messeinrichtungen, die den Füllstand überwachen und rechtzeitig auf Entleerungsbedarf hinweisen.

Wofür wird ein Ölabscheider benötigt?

Ein Ölabscheider wird überall dort eingesetzt, wo öl- oder benzinbelastetes Abwasser entsteht und eine Vorbehandlung zwingend erforderlich ist. Ohne Abscheidertechnik können schwere Umweltschäden, Verstöße gegen die AwSV oder Betriebsstörungen im Kanalnetz auftreten.

Typische Einsatzbereiche sind:

Kfz-Werkstätten und Prüfstationen

Ölhaltiges Abwasser entsteht durch Reparaturen, Motorwäsche, Undichtigkeiten oder Reinigungsarbeiten.

Tankstellen und Waschplätze

Tropfverluste und Kraftstoffreste gelangen über die Entwässerung ins Abwasser.

Fahrzeugwaschanlagen

Waschprozesse lösen Ölfilme, Fette und Kraftstoffreste von Fahrzeugoberflächen.

Parkhäuser, Tiefgaragen und Verkehrsflächen

Tropfverluste können ins Abwassersystem eindringen.

Industriebetriebe und Werkhöfe

Überall dort, wo Maschinen oder Aggregate mit Leichtflüssigkeiten betrieben werden.

Rechtliche Vorgaben wie die AwSV und die DIN EN 858 definieren klar, in welchen Branchen ein Ölabscheider verpflichtend ist. Ziel ist der Schutz von Kanalisation, Kläranlage und Umwelt vor wassergefährdenden Stoffen.

Was kostet ein Ölabscheider?

Die Kosten für einen Ölabscheider variieren je nach Größe, Bauart, Einbausituation und regionalen Behördenanforderungen. Neben der Anschaffung fallen Aufwendungen für Einbau, Wartung, Entsorgung und Prüfungen an.

Kostenart Typische Kosten Erläuterung
Anschaffung 1.500–6.000 € Abhängig von Bauart (Klasse I/II), Material und Volumen
Einbau 1.000–4.000 € Erdarbeiten, Einbau der Abscheideranlage und Rohranschlüsse
Wartung 150–400 € pro Jahr Regelmäßige Kontrolle, Reinigung und Funktionsprüfung
Entleerung / Entsorgung 150–300 € pro Einsatz Entsorgung durch zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb mittels Saugwagen
Generalinspektion 500–1.000 € alle 5 Jahre Pflichtprüfung nach DIN EN 858 inklusive Dichtheitsprüfung

Für Privatpersonen ist ein Ölabscheider nur selten erforderlich. Wird er beispielsweise auf Werkstatthöfen oder größeren Garagenflächen benötigt, liegen die Kosten kleinerer Systeme meist im unteren Bereich der genannten Werte.

Genehmigung & Vorschriften

Ob ein Ölabscheider genehmigungspflichtig ist, hängt vom Standort, der Art des Betriebs und der Menge anfallender Leichtflüssigkeiten ab. Maßgeblich sind die Regelungen der AwSV und der DIN EN 858. Zusätzlich können kommunale Vorgaben gelten.

Wann ist ein Ölabscheider genehmigungspflichtig?

Eine Genehmigung ist in der Regel erforderlich, wenn ölhaltiges oder benzinbelastetes Abwasser entsteht, etwa in:

  • Werkstätten, Waschanlagen und Tankstellen

     

  • Parkhäusern, Tiefgaragen und gewerblichen Verkehrsflächen

     

  • industriellen und gewerblichen Anlagen, in denen Leichtflüssigkeiten anfallen

     

Die zuständige Wasserbehörde oder das Bauamt entscheidet, ob eine Genehmigung notwendig ist und welche Anforderungen gelten.

Wesentliche Betreiberpflichten

Betreiber einer Abscheideranlage müssen sicherstellen, dass diese korrekt betrieben und dokumentiert wird. Dazu gehören:

  • Einhaltung aller Vorgaben der AwSV und DIN EN 858

     

  • fachgerechter Einbau durch einen zertifizierten Fachbetrieb

     

  • regelmäßige Instandhaltung und Funktionskontrollen

     

  • vollständige Dokumentation aller Maßnahmen im Betriebstagebuch

Prüf- und Kontrollintervalle

Für Ölabscheider gelten feste Prüffristen:

  • monatliche Sicht- und Funktionskontrollen

     

  • jährliche Wartung durch einen Fachkundigen

     

  • Generalinspektion alle 5 Jahre inklusive Dichtheitsprüfung

     

  • fortlaufende Dokumentation der Messwerte und Entsorgungsbelege

     

Diese Maßnahmen stellen sicher, dass der Ölabscheider zuverlässig arbeitet und Umweltschäden verhindert werden.

Wartung und Entsorgung

Eine regelmäßige Wartung gewährleistet die Funktionsfähigkeit des Ölabscheiders und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Die Anforderungen sind klar in der DIN EN 858 und der AwSV definiert.

Regelmäßige Wartungsarbeiten

Zu den laufenden Tätigkeiten gehören:

  • Kontrolle der Öl- und Schlammschicht

     

  • Sichtprüfung aller Bauteile wie Koaleszenzelement und Schwimmer

     

  • Reinigung der Kammern

     

  • Prüfung der Warn- und Messeinrichtungen

     

Diese Arbeiten dürfen nur durch geschultes Personal oder einen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Entleerung und Entsorgung

Ölabscheider müssen regelmäßig vollständig entleert werden:

  • Entleerung erfolgt durch einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb mittels Saugwagen

     

  • jede Entleerung ist per Entsorgungsnachweis zu dokumentieren

     

Schlamm und Ölreste müssen gemäß Abfallrecht entsorgt werden

Ein Saugwagen pumpt einen Abwasserkanal aus

Generalinspektion

Alle fünf Jahre ist eine umfangreiche Generalinspektion vorgeschrieben. Sie umfasst:

  • Dichtheitsprüfung

     

  • Funktionsprüfung aller Komponenten

     

  • Kontrolle der Dokumentation

     

  • Bewertung der baulichen und technischen Sicherheit

     

Nur nach bestandener Generalinspektion gilt die Anlage als regelkonform und betriebsbereit.

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