Wasserschaden – was tun? Sofortmaßnahmen, Versicherung & nächste Schritte

Wasserschaden was tun: Das Wichtigste in Kürze

Sofortmaßnahmen entscheiden über das Schadensausmaß

Wasserzufuhr stoppen, Strom abschalten, stehendes Wasser entfernen – wer in den ersten Minuten richtig handelt, begrenzt Folgeschäden und erfüllt seine Schadensminderungspflicht gegenüber der Versicherung.

Dokumentation vor Aufräumarbeiten

Fotografieren und filmen Sie den Schaden, bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen. Ohne lückenlose Beweissicherung kann die Versicherung die Regulierung erschweren oder kürzen.

Die richtige Versicherung hängt von der Ursache ab

Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht oder Elementarversicherung – welche Police greift, richtet sich nach Schadensart, Ursache und Eigentumsverhältnis.

Oberflächliches Trocknen reicht nicht aus

Dringt Wasser in Estrich, Dämmung oder Mauerwerk ein, ist eine professionelle Bautrocknung notwendig, um Schimmel und strukturelle Schäden zu verhindern.

Schadensmeldung innerhalb von 24 Stunden

Melden Sie den Wasserschaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung. Eine verspätete Meldung kann den Versicherungsschutz gefährden.

Ein Wasserschaden trifft Betroffene fast immer unvorbereitet – und verlangt schnelle Entscheidungen. Ob geplatztes Rohr, defekte Waschmaschine oder Rückstau nach Starkregen: Wer in den ersten Minuten richtig handelt, begrenzt den Schaden und sichert gleichzeitig seine Versicherungsansprüche.

Doch gerade in dieser Stresssituation fehlt vielen ein klarer Fahrplan. Welche Sofortmaßnahmen sind wirklich nötig? Welche Versicherung zahlt was? Und ab wann braucht es einen Fachbetrieb?

Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch alles, was nach einem Wasserschaden zu tun ist – von der Soforthilfe über die Dokumentation bis zur professionellen Schadensbehebung. Mit unserer Checkliste behalten Sie auch unter Druck den Überblick und wissen, worauf es in den einzelnen Phasen ankommt.

Wasserschaden entdeckt – Sofortmaßnahmen in den ersten Minuten

Wenn Wasser unkontrolliert in Räume eindringt, entscheidet schnelles Handeln über das Ausmaß der Folgeschäden. Ziel der Sofortmaßnahmen ist es, den Wassereintritt zu stoppen und die Schadenshöhe möglichst gering zu halten. Gleichzeitig sind Betroffene laut Versicherungsvertrag zur Schadensminderung verpflichtet – wer untätig bleibt, riskiert Kürzungen bei der Regulierung.

Sofortmaßnahmen bei Wasserschaden – Schritt für Schritt

1

Wasserzufuhr stoppen

Absperrhahn am betroffenen Gerät oder das Hauptabsperrventil zudrehen. In Mietwohnungen befindet sich das Ventil meist im Keller neben der Wasseruhr.

2

Strom abschalten

Betroffene Stromkreise im Sicherungskasten deaktivieren. Überflutete Räume nicht betreten, bevor die Stromzufuhr gesichert ist. Im Zweifel Feuerwehr oder Netzbetreiber rufen.

3

Wasser entfernen & lüften

Stehendes Wasser mit Eimern, Nasssauger oder Tauchpumpe beseitigen. Betroffene Bereiche lüften, um oberflächliche Feuchtigkeit zu reduzieren.

4

Möbel & Gegenstände sichern

Möbel, Teppiche und Elektrogeräte aus dem Schadensbereich bringen. Nicht bewegbare Gegenstände auf Styropor- oder Kunststoffblöcke stellen. Beschädigte Gegenstände nicht entsorgen – erst nach Freigabe der Versicherung.

5

Schaden dokumentieren

Fotos und Videos von allen betroffenen Räumen, Wänden und Gegenständen anfertigen. Schadenprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Ursache und betroffenen Bereichen erstellen.

6

Versicherung & Vermieter informieren

Schaden innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung melden. In Mietwohnungen zusätzlich Vermieter und Hausverwaltung benachrichtigen. Keine eigenständigen Reparaturen vor der Freigabe.

Schnelle Hilfe bei Wasserschaden finden

In unserer Partnerbetrieb-Suche finden Sie geprüfte Fachbetriebe für Soforthilfe, Leckortung und professionelle Bautrocknung. Alle Betriebe sind persönlich von uns geprüft und stehen Ihnen auch im Notfall zuverlässig zur Seite.

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Wasserschaden richtig dokumentieren – so sichern Sie Ihre Ansprüche

Bevor Sie mit Aufräumarbeiten beginnen, sichern Sie Beweise. Versicherungen regulieren Wasserschäden auf Basis nachvollziehbarer Nachweise – fehlen diese, kann die Erstattung gekürzt oder komplett abgelehnt werden. Die Dokumentation kostet wenige Minuten, kann Ihnen aber tausende Euro sichern.

Wasserschaden dokumentieren – Checkliste für Ihre Versicherungsansprüche

Versicherungen regulieren Wasserschäden auf Basis nachvollziehbarer Nachweise – fehlen diese, kann die Erstattung gekürzt oder komplett abgelehnt werden. Die Dokumentation kostet wenige Minuten, kann Ihnen aber tausende Euro sichern.

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Fotos, Videos & Schadenprotokoll

  • Alle betroffenen Räume, Wände, Böden und Gegenstände aus verschiedenen Blickwinkeln fotografieren
  • Nahaufnahmen von Wasserständen, durchnässten Materialien und sichtbaren Schäden
  • Gezielt Fotos und Videos von der Schadenstelle, der Schadensursache und beschädigten Gegenständen
  • Kurzes Video, das den gesamten Schadensbereich einmal abgeht
Tipp: Nutzen Sie Ihr Smartphone – die Fotos enthalten automatisch Zeitstempel und Geodaten, was als zusätzlicher Nachweis dienen kann.
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Schadenprotokoll erstellen

  • Datum und Uhrzeit der Entdeckung
  • Vermutete Ursache (soweit erkennbar)
  • Betroffene Räume und Flächen
  • Beschädigte Gegenstände mit ungefährem Wert
  • Bereits ergriffene Sofortmaßnahmen
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Vermieter, Hausverwaltung & Nachbarn informieren

  • In Mietwohnungen: Vermieter oder Hausverwaltung unverzüglich benachrichtigen – unabhängig von der Schuldfrage
  • Potenziell betroffene Nachbarn so früh wie möglich informieren
🕐

Schadensmeldung bei der Versicherung – innerhalb von 24 Stunden

  • Telefonische Erstmeldung oder kurze E-Mail noch am selben Tag
  • Schadenformular der Versicherung ausfüllen und einreichen
  • Keine eigenständigen Reparaturen vor der Freigabe durch den Versicherer
  • Versicherung beauftragt ggf. einen Gutachter zur Bewertung vor Ort

Häufige Ursachen für Wasserschäden

Wer die Ursache kennt, kann den Schaden gezielter eingrenzen – und weiß schneller, welche Versicherung zuständig ist und ob ein Fachbetrieb hinzugezogen werden muss. Die folgenden Schadensbilder begegnen Fachbetrieben in der Praxis am häufigsten.

🔧

Rohrbruch und undichte Leitungen

Rohrbrüche zählen zu den häufigsten Ursachen für Wasserschäden in Deutschland. Korrosion, Materialermüdung, Frost oder schlicht das Alter der Leitungen führen dazu, dass Rohre reißen oder Verbindungsstellen undicht werden. Bei einem solchen Leitungswasserschaden tritt das Wasser zunächst unsichtbar innerhalb von Wänden oder unter dem Estrich aus – Schäden am Gebäude werden erst bemerkt, wenn Wasserflecken an Decken erscheinen oder der Wasserverbrauch unerklärlich ansteigt.

Typische Anzeichen für einen Rohrbruch sind feuchte Stellen an Wänden, ein plötzlicher Druckabfall in der Wasserleitung oder ein laufender Wasserzähler bei geschlossenen Hähnen. Eine professionelle Leckageortung kann die undichte Stelle zerstörungsfrei lokalisieren, bevor großflächig Wände oder Böden geöffnet werden müssen.

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Defekte Haushaltsgeräte

Waschmaschine, Geschirrspüler, Boiler oder Durchlauferhitzer – defekte Schläuche, gelöste Anschlüsse oder verschlissene Dichtungen an Haushaltsgeräten verursachen regelmäßig Wasserschäden. Besonders tückisch: Der Schaden entsteht häufig während des Betriebs, wenn niemand im Raum ist. Ein geplatzter Zulaufschlauch kann innerhalb kurzer Zeit große Wassermengen freisetzen.

Besonders häufig betroffen: Anschlüsse in Küche und Bad, wo Geräte oft über Jahre ohne Kontrolle laufen. Unter Umständen reicht bereits ein kleines Leck am Zulaufschlauch, um über Stunden erhebliche Wassermengen freizusetzen.

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Rückstau aus der Kanalisation

Bei Starkregen oder überlasteter Kanalisation kann Abwasser über die Hausanschlussleitung zurück ins Gebäude drücken – ein sogenannter Rückstau. Betroffen sind vor allem Kellerräume und Souterrainwohnungen mit Entwässerungspunkten unterhalb der Rückstauebene. Ohne eine funktionierende Rückstauklappe ist das Gebäude diesem Risiko bei jedem stärkeren Regenereignis ausgesetzt.

Liegt die Ursache in einer tiefsitzenden Verstopfung der Abwasserleitung, kann sich das Problem auch ohne Starkregen entwickeln. Eine Kamera-Inspektion liefert in solchen Fällen Klarheit über den Zustand der Leitung.

Starkregen, Hochwasser und Grundwasser

Extreme Wetterereignisse verursachen Wasserschäden, die sich von klassischen Leitungswasserschäden grundlegend unterscheiden. Wasser dringt über Kellerwände, Lichtschächte, undichte Bodenplatten oder Fenster ins Gebäude ein und durchfeuchtet großflächig Mauerwerk und Bodenaufbauten.

Entscheidend für die Versicherungsfrage: Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder aufsteigendes Grundwasser sind nicht über die reguläre Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine Elementarversicherung erforderlich – ein Punkt, den viele Eigentümer erst im Schadensfall erfahren.

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Versteckte Wasserschäden erkennen

Nicht jeder Wasserschaden zeigt sich sofort durch Pfützen auf dem Boden. Schleichende Leckagen an Leitungen oder Anschlüssen können über Wochen unbemerkt bleiben und im Verborgenen erhebliche Schäden anrichten. Achten Sie auf folgende Warnsignale:

  • Feuchte Flecken oder Verfärbungen an Wänden und Decken
  • Blasenbildung oder Ablösung von Tapeten und Wandfarbe
  • Muffiger Geruch, besonders in schlecht belüfteten Bereichen
  • Aufgequollene Bodenbeläge oder verzogenes Holz
  • Unerklärlich hoher Wasserverbrauch auf der Abrechnung

Wer solche Anzeichen bemerkt, sollte zeitnah einen Fachbetrieb mit einer Feuchtemessung beauftragen – je früher ein versteckter Schaden erkannt wird, desto geringer fallen Sanierungsaufwand und Kosten aus.

Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden?

Welche Versicherung greift, hängt von drei Faktoren ab: Was wurde beschädigt, wodurch ist der Schaden entstanden, und wer hat ihn verursacht. Im Zusammenspiel dieser Faktoren kommen bis zu vier verschiedene Versicherungsarten in Betracht.

🛋

Hausratversicherung

Schützt bewegliches Eigentum

Deckt Schäden an Möbeln, Teppichen, Elektrogeräten, Kleidung und Wertgegenständen. Greift typischerweise bei Leitungswasserschäden – also wenn ein Rohr bricht, ein Geräteanschluss undicht wird oder Wasser aus Heizungsanlagen austritt.

Ebenfalls häufig abgedeckt: Aufräum- und Trocknungskosten sowie Kosten für eine vorübergehende Unterbringung. Nicht standardmäßig versichert sind Schäden durch aufsteigendes Grundwasser, Rückstau oder übergelaufene Badewannen – hier lohnt ein Blick in die Vertragsbedingungen.

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Wohngebäudeversicherung

Schützt die Bausubstanz

Zuständig bei Schäden an Wänden, Böden, Decken, fest verbauten Sanitäranlagen, Heizungsleitungen oder der Einbauküche. Übernimmt die Kosten für Reparatur und Instandsetzung, einschließlich einer professionellen Bautrocknung.

Bei einem Leitungswasserschaden in einer Mietwohnung ist diese Versicherung Sache des Eigentümers. Mieter profitieren indirekt, weil der Vermieter über seine Gebäudeversicherung die Instandsetzung veranlasst.

🤝

Private Haftpflichtversicherung

Wenn Sie den Schaden verursacht haben

Springt ein, wenn Ihr eigenes Verschulden zu einem Wasserschaden bei Dritten geführt hat. Typisches Beispiel: Der Zulaufschlauch Ihrer Waschmaschine platzt und das Wasser dringt in die darunterliegende Wohnung. Die Haftpflicht übernimmt Schäden am fremden Eigentum – nicht an Ihrem eigenen.

Achtung bei grober Fahrlässigkeit: Lassen Sie etwa die Waschmaschine trotz bekanntem Defekt unbeaufsichtigt laufen, kann die Versicherung die Leistung einschränken. Viele neuere Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit allerdings mit ein – prüfen Sie Ihre Police.

Elementarversicherung

Schutz bei Naturereignissen

Erforderlich bei Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung oder aufsteigendes Grundwasser. Wird als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen und ist in vielen Verträgen nicht automatisch enthalten.

Ist die Elementarversicherung vorhanden, deckt sie in der Regel auch Sanierungskosten und Renovierungsmaßnahmen ab, sofern dies im Vertrag festgelegt ist. Im Schadensfall ohne diesen Baustein bleibt der Eigentümer auf den gesamten Kosten sitzen.

Sonderfall Mietwohnung – wer haftet, wer meldet, wer zahlt?

In Mietwohnungen überlagern sich Mietrecht und Versicherungsrecht, was die Zuständigkeiten komplex macht.

Situation Gebäude Hausrat Versicherung
Rohrbruch / baulicher Mangel Vermieter Mieter (eigene Police) Gebäudeversicherung + Hausrat
Mieter hat Schaden verursacht Mieter haftet Mieter Haftpflicht + Hausrat
Schaden durch Nachbar Vermieter koordiniert Mieter (eigene Police) Haftpflicht des Nachbarn + eigene Hausrat
Starkregen / Hochwasser Vermieter / Eigentümer Mieter Elementarversicherung (Zusatzbaustein)

Ist die Wohnung durch den Wasserschaden oder laufende Trocknungsgeräte nur eingeschränkt nutzbar, kann eine Mietminderung in Betracht kommen – von 10 % bei kosmetischen Schäden bis zu 100 % bei vollständiger Unbewohnbarkeit. Stimmen Sie eine Minderung im Idealfall mit dem Vermieter ab, bevor Sie eigenmächtig kürzen.

Nach den Sofortmaßnahmen – professionelle Hilfe einleiten

Sofortmaßnahmen begrenzen den akuten Schaden – beseitigen können sie ihn nicht. Wasser dringt in Materialien ein, die von außen längst trocken wirken: Estrich, Dämmschichten, Hohlräume in Leichtbauwänden, Holzbalkendecken. Wer sich auf Lüften und sichtbare Trockenheit verlässt, übersieht häufig genau die Bereiche, in denen Wochen später Schimmel entsteht oder die Bausubstanz nachgibt.

Das Problem

Warum oberflächliches Trocknen nicht reicht

Ein aufgewischter Boden und ein offenes Fenster suggerieren schnelle Besserung. In der Praxis zeigt sich jedoch: Feuchtigkeit, die in den Bodenaufbau unterhalb des Estrichs oder in Wandkonstruktionen eingedrungen ist, verdunstet nicht von selbst – zumindest nicht in einem Zeitraum, der Folgeschäden zuverlässig verhindert.

Das Risiko bei unzureichender Trocknung ist konkret: Bereits nach 48 bis 72 Stunden können sich in feuchter Umgebung erste Schimmelpilzkulturen bilden. Ist die Dämmschicht unter dem Estrich durchnässt, bleibt sie ohne technische Entfeuchtung über Monate feucht – mit Einwirkung auf Raumklima, Gesundheit und Gebäudesubstanz. Eine fachgerechte Schadensbeseitigung setzt daher immer eine professionelle Trocknung voraus, die erst abgeschlossen sein sollte, wenn die Materialfeuchte vollständig gemessen und bestätigt wurde.

Die Diagnose

Leckortung: Die Schadensursache professionell finden

Nicht immer ist die Ursache eines Wasserschadens offensichtlich. Wenn kein geplatzter Schlauch und kein übergelaufenes Becken zu finden ist, liegt das Problem häufig innerhalb der Wand, unter dem Boden oder in einer schwer zugänglichen Leitung. Ein Fachbetrieb kann die undichte Stelle mit moderner Technik zerstörungsfrei lokalisieren – etwa durch Thermografie, akustische Ortung oder Tracergas.

Eine professionelle Leckageortung spart in den meisten Fällen deutlich mehr Geld, als sie kostet: Statt Wände großflächig aufzustemmen, wird gezielt nur dort geöffnet, wo das Leck tatsächlich sitzt. Auch für die Versicherung ist eine dokumentierte Leckortung ein wichtiger Nachweis bei der Schadensregulierung.

Die Lösung

Wann eine professionelle Bautrocknung notwendig ist

Grundsätzlich gilt: Sobald Wasser über die Oberfläche hinaus in Bauteile eingedrungen ist, reichen Hausmittel nicht mehr aus. Das betrifft insbesondere folgende Situationen:

  • Wasser stand länger als wenige Minuten auf dem Boden
  • Estrich, Fliesen oder Laminat zeigen Verfärbungen oder Wölbungen
  • Wände oder Decken weisen feuchte Stellen auf, die sich ausdehnen
  • Der Schaden betrifft Kellerräume mit Dämmung oder Holzkonstruktionen
  • Ein muffiger Geruch deutet auf bereits beginnende Schimmelbildung hin

In all diesen Fällen sorgt eine technische Trocknung mit Bautrocknern, Seitenkanalverdichtern oder Adsorptionstrocknern dafür, dass Feuchtigkeit kontrolliert und vollständig aus den Bauteilen entfernt wird. Wie eine professionelle Bautrocknung abläuft, welche Verfahren dabei zum Einsatz kommen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Bautrocknung nach Wasserschaden. Dort finden Sie auch Informationen zur Wasserschadensanierung und den einzelnen Schritten der professionellen Schadensbeseitigung.

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Wasserschäden vorbeugen – Tipps für Eigentümer und Mieter

Nicht jeder Wasserschaden lässt sich verhindern. Aber viele der häufigsten Schadensursachen sind mit überschaubarem Aufwand vermeidbar – durch regelmäßige Kontrolle, technische Nachrüstung und vorausschauendes Verhalten.

Wasserschäden vorbeugen – die 3 wichtigsten Maßnahmen

1

Leitungen & Anschlüsse prüfen

Geräteanschlüsse und sichtbare Leitungen mindestens einmal jährlich kontrollieren. Flexible Schläuche an Waschmaschine und Spülmaschine spätestens alle zehn Jahre tauschen. In Altbauten den Zustand der Hauswasserleitungen regelmäßig überprüfen lassen.

2

Rückstauklappe & Leckagesensoren einbauen

Eine Rückstauklappe in der Abwasserleitung schützt Kellerräume vor Rückstau bei Starkregen. Leckagesensoren warnen bei Bodenfeuchtigkeit, smarte Wasserstopp-Systeme sperren die Zufuhr automatisch bei untypischem Verbrauch.

3

Frost & Abwesenheit absichern

Im Winter alle Räume auf Mindesttemperatur halten. Außenleitungen und Gartenwasserhähne vor dem Frost entleeren und absperren. Bei längerer Abwesenheit das Hauptventil zudrehen – einige Versicherungen setzen dies sogar voraus.

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Häufige Fragen zu Wasserschaden

Feuchte Flecken, Verfärbungen oder Blasenbildung an der Wand deuten auf einen Wasserschaden hin. Prüfen Sie zunächst, ob eine offensichtliche Quelle erkennbar ist – etwa ein undichtes Eckventil oder ein tropfendes Rohr. Dokumentieren Sie den Zustand fotografisch und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Trocknen Sie die Wand nicht eigenständig mit Heizlüftern, da dies die Feuchtigkeit tiefer ins Mauerwerk treiben kann. Ein Fachbetrieb stellt per Feuchtemessung fest, wie tief die Durchfeuchtung reicht und ob eine technische Trocknung erforderlich ist.

Wasserflecken oder tropfendes Wasser an der Decke sind ein Warnsignal, dass oberhalb der betroffenen Stelle Wasser austritt – etwa durch einen Rohrbruch, ein defektes Gerät oder einen Schaden in der darüberliegenden Wohnung. Stellen Sie einen Eimer unter die Tropfstelle, schalten Sie den Strom im betroffenen Bereich ab und informieren Sie bei Mehrfamilienhäusern umgehend den Nachbarn darüber sowie Vermieter oder Hausverwaltung. Betreten Sie den Raum nicht, wenn sich die Decke sichtbar durchbiegt – es besteht Einsturzgefahr.

Drei Dinge in dieser Reihenfolge: Wasserzufuhr stoppen (Absperrhahn oder Hauptventil), Strom abschalten in den betroffenen Bereichen und stehendes Wasser entfernen. Erst danach beginnen Sie mit der Dokumentation und informieren Versicherung sowie – falls zutreffend – Vermieter und Nachbarn. Detaillierte Handlungsschritte finden Sie im Abschnitt Sofortmaßnahmen weiter oben in diesem Ratgeber.

Das hängt von Ursache und Verschulden ab. Bei einem Rohrbruch oder baulichen Mangel ist der Vermieter über seine Gebäudeversicherung für die Instandsetzung des Gebäudes zuständig. Schäden an Ihrem persönlichen Hausrat deckt Ihre eigene Hausratversicherung. Haben Sie den Schaden selbst verschuldet, greift Ihre Haftpflichtversicherung für Schäden bei Dritten. Ist die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar, kann außerdem eine Mietminderung in Betracht kommen.

Ja. Die meisten Versicherungsverträge verlangen eine unverzügliche Schadensmeldung. In der Praxis bedeutet das: noch am selben Tag, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Eine telefonische Erstmeldung oder kurze E-Mail reicht zunächst aus. Wichtig: Führen Sie vor der Freigabe durch die Versicherung keine eigenständigen Reparaturen durch – Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung sind davon ausgenommen und sogar Pflicht.

Die wirksamsten Maßnahmen sind regelmäßige Kontrolle von Leitungen und Geräteanschlüssen, der Einbau einer Rückstauklappe in der Abwasserleitung sowie Leckagesensoren an kritischen Stellen. In der kalten Jahreszeit sollten Leitungen in ungedämmten Bereichen entleert und frostgefährdete Räume beheizt werden. Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich, das Hauptventil zuzudrehen.

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